Standesamt Eheschließung

Standesamt Langenleuba-Niederhain

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Langenleuba-Niederhain, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

EG Nobitz (zuständig für Langenleuba-Niederhain), Bachstraße 1, 04603 Nobitz

Mail: standesamt@langenleuba-niederhain.de

Website: www.langenleuba-niederhain.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Langenleuba-Niederhain gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Langenleuba-Niederhain beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Langenleuba-Niederhain weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Langenleuba-Niederhain beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Langenleuba-Niederhain persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Langenleuba-Niederhain durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Langenleuba-Niederhain. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeamte und in der Gemeindeverwaltung unabhängig.
  • Die gesetzliche Grundlage ergibt das Gesetz über das Personenstandswesen (PStG).
  • Die Mitarbeiter in Standesämtern tragen einen zentralen Einsatz zum Image des Ortes Langenleuba-Niederhain bei.
  • Standesämter unterstützen häufig die Aktivitäten verschiedener Dienststellen, einschließlich beispielsweise Einwohnermeldeämter, Ausländerbehörden, Jugendämter und Gerichten.

Aufgaben des Standesamtes Langenleuba-Niederhain

  • Protokollierung von personenbezogenen Ereignissen:
    Das Standesamt Langenleuba-Niederhain ist für die Dokumentation von personenbezogenen Ereignissen wie bei Neugeborenen, Trauungen und Sterbefällen zuständig. Das Standesamt stellt Dokumente aus, die als staatlicher Nachweis für die Verzeichnungen im Personenstandsregister dienen. Die Bescheinigungen sind in diversen Bereichen von Bedeutung, wie beispielsweise für die Beantragung eines Ausweises oder einer Trauungsurkunde. Die Urkunden gelten auch als Beleg für Leistungen aus der Pensions- oder sozialen Absicherung und für Testamentsangelegenheiten.
  • Festlegung von Namensführung:
    Das Standesamt Langenleuba-Niederhain ist auch für die Festlegung von Namensführung zuständig. Das umfasst ebenso die Namensbestimmung bei der Geburt, als auch die Veränderung der Namensgebung im Zuge des Lebens. Die Namensbestimmung ist ein bedeutsames Identifikationskennzeichen und hat einen Effekt auf die Identität einer Person. Aufgrund der Regelung von Regeln und Gesetzen für die Namensgebung leistet das Standesamt dazu bei, dass die Namen klar und verständlich sind und auch im internationalen Kontext angewendet werden können.
  • Durchführung von Trauungen:
    Standesämter sind die einzigen Institutionen in Deutschland, die Eheschließungen realisieren können. Sie sind für die Vorplanung, Durchführung und Dokumentation von Eheschließungen zuständig. Die Eheschließung hat auch gesetzliche Folgen und man benötigt Dokumente, um die Trauung juristisch zu sichern und in zusätzlichen Bereichen wie dem Steuerwesen oder der Sozialversicherung anerkannt zu werden.
  • Bewahrung des öffentlichen Interesses:
    Das Standesamt Langenleuba-Niederhain ist eine essenzielle öffentliche Einrichtung, die dazu beiträgt, dass die allgemeinen Belange geschützt werden. Zu diesem Zweck zählen etwa die Prüfung der Glaubwürdigkeit von Urkunden und die Vermeidung von Identitätsdiebstahl. Das Standesamt Langenleuba-Niederhain ist auch für die Verwaltung von den zum Ort zugehörigen Bevölkerungsregistern zuständig, die eine zentrale Funktion bei der Bekämpfung von Kriminalität und bei der Realisierung von Gerichtsverfahren spielen. Mit seiner Aufgaben führt das Standesamt somit dabei bei, dass die öffentlichen Interessen gewahrt bleiben und eine faire und verlässliche Bevölkerung gewährleistet ist.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Langenleuba-Niederhain agiert wie ein Serviceanbieter u. A. zum Nutzen von Melde-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerbehörden. Das Standesamt Langenleuba-Niederhain ist ein  wichtiger Teil von der deutschen Bürokratie und erbringt {einen} wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Administration.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamtinnen und Standesbeamte sind per Gesetz angewiesen, Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung in Anspruch zu nehmen.
  • Die Landesverbände der Standesämter bieten wiederkehrende Schulungen an.
  • Um als Standesbeamter bestellt zu werden, ist es erforderlich, dass derjenige in der Regel einen vierzehntägigen Ausbildungslehrgang absolviert haben und wenigstens drei Monate Berufserfahrung in einem Standesamt gesammelt haben. Zusätzlich sollten sie in kreisfreien Städten dem gehobenen Verwaltungsdienst zugeordnet sein.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

EG Nobitz
Bachstraße 1
04603 Nobitz


Mail:
standesamt@langenleuba-niederhain.de

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Urkundenservice

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Wissenswertes über Langenleuba-Niederhain

Bundesland: Thüringen

Einwohner:

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.