Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegen stehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.

Auf gegenseitiger Basis uneingeschränkt anerkannt werden die Ehefähigkeitszeugnisse gem. des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, welches in Deutschland, Italien, Luxemburg, Moldau, der Niederlande, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei wirksam ist. Auch Bescheinigungen anderer Länder können u. U. die Anforderungen an ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllen, jedoch handelt es sich in den meisten Fällen lediglich um Ledigkeitsbescheinigungen ohne die Qualität eines Ehefähigkeitszeugnisses.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, ist für die Ausstellung das Standesamt ihres derzeitigen, bzw. letzten Wohnortes zuständig.

Welche Unterlagen Sie benötigen und weitere Informationen erhalten Sie im zuständigen Standesamt bei einem persönlichen Gespräch.

Weitere Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland bei Wikipedia.