Lebenspartnerschaft

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Hierbei ist die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft ist – neben der Adoption für Nicht-Blutsverwandte – in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet.

Zwei Menschen verschiedenen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft nicht begründen; für sie ist weiterhin allein die Ehe das anerkannte Rechtsinstitut.

Benötigte Unterlagen

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (nicht älter als 6 Monate)
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
  • Beglaubigte Abschriften (Kopien) der Geburtenbucheinträge, ersatzweise Geburtsurkunden, gemeinsamer Kinder. In der jeweiligen Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bargeld für die Gebühren

Eventuell werden noch weitere Unterlagen benötigt, insbesondere, wenn Sie zuvor bereits in einer eingetragene Lebenspartnerschaft waren.

Weitere Informationen erhalten Sie im zuständigen Standesamt.

Namensführung in der Lebenspartnerschaft

Die Namensführung richtet sich nach deutschem Recht, wenn die Lebenspartner die Deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Der gemeinsame Lebenspartnerschaftsname kann von einen der beiden Geburtsnamen oder vom derzeitig geführten Familiennamen bestimmt werden.

Der Lebenspartner (dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird) hat die Möglichkeit seinen Geburtsnamen dem Lebenspartnerschaftsname voranzustellen oder hinzuzufügen.

Außerdem ist es möglich, dass jeder Ehegatte seinen eigenen Geburtsnamen fortführt. (getrennte Namensführung)

Weitere Informationen erhalten Sie im zuständigen Standesamt.