Eheschließung

Eine Eheschließung in Deutschland ist die offizielle Vereinigung von zwei Menschen in einer Ehe vor dem Standesamt. Die Eheschließung ist rechtlich bindend und wird durch die Ausstellung einer Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde bescheinigt. In Deutschland ist die Eheschließung im Standesamt die einzige formale Möglichkeit, um eine Ehe einzugehen.

Folgenden Punkte müssen für die Eheschließung erfüllt sein:

  • Mindestalter: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Zustimmung: Wenn einer der Partner zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, benötigt er/sie die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
  • Handlungsfähigkeit: Beide Partner müssen eine uneingeschränkte rechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.
  • Ehefähigkeit: Es dürfen keine Ehehindernisse bestehen, wie z.B. eine bestehende Ehe, eine zu nahe Verwandtschaft oder ein fehlender Wille zur Eheschließung.
  • Anmeldung: Eine Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt erfolgen.
  • Sprachkenntnisse: Wenn einer der Partner nicht ausreichend Deutsch spricht, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
  • Trauzeugen: Trauzeugen sind nicht zwingend erforderlich, können aber bei der Eheschließung anwesend sein.
  • die erforderlichen Unterlagen (siehe nächster Punkt.) 

Benötigte Unterlagen

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (nicht älter als 6 Monate), die online angefordert werden kann
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung, die beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes erhältlich ist und Angaben zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung enthält
  • Beglaubigte Abschriften (Kopien) der Geburtenbucheinträge oder Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, in denen beide Partner als Eltern eingetragen sind
  • Bargeld, um die Gebühren zu bezahlen
  • Möglicherweise werden weitere Unterlagen benötigt, insbesondere wenn einer der Partner geschieden ist.

Namensführung

Im Falle, dass Sie beide Deutsche Staatsangehörige sind, können Sie einen Ihrer beiden Geburtsnamen oder auch derzeitig geführten Familiennamen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen.

Der Ehegatte (dessen Name nicht Ehename wird) hat die Möglichkeit seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen oder hinzuzufügen.

Außerdem ist es möglich, dass jeder Ehegatte seinen eigenen Geburtsnamen fortführt. (getrennte Namensführung)

Weitere Informationen erhalten Sie im zuständigen Standesamt.

Eheurkunde

Eine Eheurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Eheschließung zweier Personen bescheinigt. Sie wird nach der standesamtlichen Trauung ausgestellt und enthält Angaben zum Ehepaar sowie zum Zeitpunkt und Ort der Eheschließung.

Die Eheurkunde dient als Nachweis über das Bestehen der Ehe und wird oft bei Behörden und Institutionen benötigt, um bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wie z.B. bei der Beantragung von gemeinsamen Versicherungen oder bei der Namensänderung.

Eine Eheurkunde ist in der Regel unbefristet gültig und kann beim Standesamt beantragt werden, in dem die Ehe geschlossen wurde. Alternativ können Sie einfach hier bestellen. Auch wenn die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst wird, bleibt die Eheurkunde als Nachweis über die einstige Eheschließung bestehen.

Es gibt folgende 3 Urkunden aus dem Eheregister:

  • Eheurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • internationale Eheurkunde

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit einem Vermerk über die Auflösung der Ehe durch Scheidung (oder mit einem entsprechenden Hinweis) gibt Auskunft darüber, dass eine Ehe aufgelöst wurde. Wenn eine Person erneut heiraten möchte, wird oft eine aktualisierte Heiratsurkunde benötigt, auf der die Scheidung von früheren Ehen vermerkt ist. Diese Information ist für die Standesämter wichtig, um sicherzustellen, dass keine bestehenden Ehen oder Ehehindernisse vorliegen.

Eine internationale Eheurkunde ist genauso wie die internationale Geburtsurkunde in 16 verschiedenen Sprachen geschrieben.