Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält enthält mehr Informationen als die reguläre Geburtsurkunde, wie unter Anderem die Geburtszeit, als auch die leibliche Abstammung.
Diese Ausfertigung ist geeignet für die Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Schule, Ahnenforschung, sowie für Erbangelegenheiten und den Kindergeldantrag.