Urkunden

ACHTUNG!

Vor dubiosen Anbietern im Internet wird gewarnt! Beantragen Sie daher die Urkunde persönlich beim zuständigen Standesamt oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Wer kann die Urkunde anfordern?

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

In besonderen Fällen (Adoption, Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz) sowie bei evtl. Sperrvermerken ist der Personenkreis, der die Ausstellung von Personenstandsurkunden verlangen kann, eingeschränkt.

Ein rechtliches Interesse, das gegenüber dem Standesbeamten glaubhaft gemacht werden muss, liegt vor, wenn die Urkunde zur Verfolgung eigener Rechtsinteressen, z. B. für die Dokumentation eines Erbscheinantrages, benötigt wird. Dagegen wird nach laufender Rechtsprechung etwa für Zwecke der Familienforschung nur ein berechtigtes Interesse anerkannt.

Wie können Urkunden angefordert werden?

Um größeren Aufwand und Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen unseren online Service zu nutzen. Dabei handelt es sich um eine private Dienstleistung. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Es ist günstiger die Personenstandsurkunden direkt beim Standesamt anzufordern. In der Regel ist die Bestellung über unseren Service jedoch einfacher und bequemer.

Benötigte Angaben

  • Datum des Personenstandsfalles (Geburts-, Heirats-, oder Sterbedatum)
  • Name der Person, auf die sich die Urkunde bezieht
  • Name der Person, die die Urkunde anfordert, sowie das Verwandschaftsverhältnis, bzw. die Begründung für das rechtliche Interesse

Weitere Informationen erhalten Sie im zuständigen Standesamt.

Gebühren für Personenstandsurkunden

Die Gebühren für die Anforderung von Personenstandsurkunden durch Standesamt.Online variieren und sind vom Bundesland und der Urkundenanzahl abhängig.

Archiv

Ältere Personenstandsfälle

Der Aufbewahrungszeitraum für Personenstandsurkunden beläuft sich bei Geburten auf 110 Jahre, Eheschließungen 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des jeweiligen Personenstandsfall. Personenstandsbücher/urkunden darüber hinaus, werden an das Archiv weitergegeben.

Personenstandsfälle vor 1876

Erst seit 1876 wird die Beurkundung von Personenstandsfällen von Standesämtern vorgenommen. Bis dahin haben die Kirchen die Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in deren entsprechenden Büchern aufgenommen.