Kirchenaustritt in Deutschland

Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen) oder vor dem Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden.

Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden. Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt.