Standesamt Eheschließung

Standesamt Stein-Neukirch

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Stein-Neukirch, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod (zuständig für Stein-Neukirch), Hauptstraße 55, 56477 Rennerod

Mail: standesamt@stadt-rennerod.de

Website: www.stadt-rennerod.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Stein-Neukirch gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Stein-Neukirch beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Stein-Neukirch weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Stein-Neukirch beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Stein-Neukirch persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Stein-Neukirch durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Stein-Neukirch. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Beamte im Standesamt sind Urkundsbeamte und in der Gemeindeverwaltung eigenständig.
  • Die juristische Basis ergibt das Gesetz über das Personenstandswesen (PStG).
  • Die Mitarbeiter in Standesämtern tragen einen bedeutenden Einsatz zum Auftreten des Ortes Stein-Neukirch bei.
  • Standesbeamte unterstützen häufig die Aufgaben anderer Ämter, wie zum Beispiel Einwohnermeldeämter, Ausländerbehörden, Jugendämter und Gerichtsinstanzen.

Aufgaben des Standesamtes Stein-Neukirch

  • Beurkundung von personenstandsrechtlichen Ereignissen:
    Das Standesamt Stein-Neukirch ist für die Dokumentation von Personenstandsangelegenheiten wie bei Neugeborenen, Hochzeiten und Sterbefällen zuständig. Das Standesamt stellt Bescheinigungen aus, die als amtlicher Beweis für die Erfassungen im Personenregister dienen. Die Bescheinigungen sind in vielen Feldern von Bedeutung, wie unter anderem für die Beantragung eines Ausweises oder einer Trauungsurkunde. Die Urkunden dienen auch als Beweis für Leistungen aus der Pensions- oder Sozialversicherung und für Erbschaftsangelegenheiten.
  • Festlegung von Namen:
    Das Standesamt Stein-Neukirch ist auch für die Regelung von Namensgebung zuständig. Dies umfasst sowohl die Namensgebung bei der Geburt, als auch die Modifikation der Namensgebung im Zuge des Lebens. Die Namensführung ist ein bedeutsames Identitätsmerkmal und hat Auswirkung auf die Identität einer Person. Durch der Regelung von Regeln und Gesetzen für die Namensbestimmung trägt das Standesamt dazu bei, dass die Namensbestimmung klar und transparent sind und auch im globalen Umfeld genutzt werden können.
  • Vollziehung von Heiraten:
    Standesämter sind die einzigen Einrichtungen in der Bundesrepublik, die Hochzeiten umsetzen können. Sie sind für die Organisation, Umsetzung und Beurkundung von Hochzeiten verantwortlich. Die Trauung hat auch rechtliche Konsequenzen und man braucht Dokumente, um die Eheschließung juristisch zu gewährleisten und in anderen Bereichen wie etwa im Steuerrecht oder der Sozialversicherung anerkannt zu werden.
  • Sicherung des allgemeinen Interesses:
    Das Standesamt Stein-Neukirch ist eine wichtige amtliche Behörde, die dazu beiträgt, dass die allgemeinen Interessen gewahrt werden. Hierzu zählen unter anderem die Inspektion der Echtheit von Urkunden und die Abwendung von Identitätsbetrug. Das Standesamt Stein-Neukirch ist auch für die Bearbeitung von den zum Ort zugehörigen {Personenstandsregistern|Personenregistern|Bevölkerungsregistern zuständig, die eine essenzielle Position bei der Ahndung von Straftaten und bei der Durchführung von Gerichtsprozessen relevant sind. Dank seiner Tätigkeiten trägt das Standesamt dadurch dabei bei, dass die allgemeinen Interessen bewahrt bleiben und eine ausgewogene und verlässliche Sozialgemeinschaft gewährleistet wird.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Stein-Neukirch handelt wie ein Dienstleister unter Anderem zum Nutzen von Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden. Das Standesamt Stein-Neukirch ist ein  wichtiger Teil von der deutschen Verwaltung und erbringt einen zentralen Part zur öffentlichen Verwaltung.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamtinnen und Standesbeamte sind rechtlich verpflichtet, Programme zur Aus- und Fortbildung zu nutzen.
  • Die regionalen Verbände der Standesämter bieten wiederkehrende Trainings an.
  • Um als Standesbeamter bestellt zu werden, muss derjenige in der Regel einen zweiwöchigen Ausbildungslehrgang vollendet haben und wenigstens 3 Monate Erfahrung in einem Standesamt erworben haben. Zusätzlich müssen diese in kreisfreien Gemeinden dem gehobenen Verwaltungsdienst zugeordnet sein.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod
Hauptstraße 55
56477 Rennerod


Mail:
standesamt@stadt-rennerod.de

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Urkundenservice

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Wissenswertes über Stein-Neukirch

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Einwohner: 4435 (31. Dez. 2021)

Postleitzahl: 56477

Vorwahl: 02664

Kfz-Kennzeichen: WW

Gemeindeschlüssel:  07 1 43 286

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.