Standesamt Eheschließung

Standesamt Bann Geburtsurkunde

Hier finden Sie alle Informationen zur Standesamt Bann Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Standesamt Bann Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Bann und beinhaltet bedeutende Daten wie Namensangabe, Geburtszeitpunkt, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl (zuständig für Bann), Kirchenstr. 41, 66849 Landstuhl

Mail: standesamt@landstuhl.de

Telefon: (0 63 71) 8 31 21

Website: www.landstuhl.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Bann gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Bann beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Bann weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Bann beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Bann persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Bann durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Bann. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeamte und in der Kommunalverwaltung selbstständig.
  • Die juristische Grundlage schafft das Personenstandsgesetz (PStG).
  • Die Beschäftigten in Standesämtern tragen einen signifikanten Einsatz zum Auftreten des Ortes Bann bei.
  • Standesbeamte unterstützen kontinuierlich die Aufgaben zusätzlicher Ämter, einschließlich Melderegisterämter, Ausländerbehörden, Jugendämter und Gerichtsinstanzen.

Aufgaben des Standesamtes Bann

  • Beurkundung von Personenstandsfällen:
    Das Standesamt Bann ist für die Erfassung von Personenstandsfällen wie bei Neugeborenen, Heiraten und Todesfällen zuständig. Das Standesamt stellt Urkunden aus, die als amtlicher Beweis für die Erfassungen im Personenregister dienen. Die Urkunden sind in zahlreichen Feldern von Bedeutung, wie etwa für die Antragstellung eines Reisepasses oder einer Trauungsurkunde. Sie gelten auch als Beleg für Leistungen aus der Pensions- oder sozialen Absicherung und für Nachlassangelegenheiten.
  • Vereinbarung von Namensgebung:
    Das Standesamt Bann ist auch für die Bestimmung von Namensgebung zuständig. Das beinhaltet gleichermaßen die Namensgebung bei der Geburt, als auch die Veränderung der Namensbestimmung im Verlauf des Lebens. Die Namensbestimmung ist ein bedeutsames Identitätsmerkmal und hat Wirkung auf die Identität einer Person. Mit der Festlegung von Bestimmungen und Gesetzen für die Namensführung trägt das Standesamt dazu bei, dass die Namensbestimmung präzise und transparent sind und auch im globalen Rahmen verwendet werden können.
  • Durchführung von Hochzeiten:
    Standesämter sind die einzigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, die Trauungen durchführen dürfen. Sie sind für die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Eheschließungen verantwortlich. Die Hochzeit hat auch juristische Auswirkungen und man benötigt Bescheinigungen, um die Trauung gesetzlich abzusichern und in weiteren Gebieten wie zum Beispiel im Steuerrecht oder der Sozialversicherung anerkannt zu werden.
  • Schutz des allgemeinen Interesses:
    Das Standesamt Bann ist eine zentrale öffentliche Einrichtung, die hilft, dass die gesellschaftlichen Ansprüche bewahrt werden. Hierzu zählen unter anderem die Inspektion der Glaubwürdigkeit von Urkunden und die Vermeidung von Identitätsbetrug. Das Standesamt Bann ist auch für die Verwaltung von den zum Ort zugehörigen {Personenstandsregistern|Personenregistern|Bevölkerungsregistern verantwortlich, die eine zentrale Funktion bei der Verfolgung von Straftaten und bei der Umsetzung von Gerichtsverfahren spielen. Durch seiner Tätigkeiten führt das Standesamt daher dabei bei, dass die gesellschaftlichen Ansprüche gewahrt bleiben und eine gerechte und verlässliche Bevölkerung gewährleistet wird.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Bann handelt wie ein Serviceanbieter u. A. zum Nutzen von Melde-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerämter. Das Standesamt Bann ist ein  signifikanter Teil von der deutschen Bürokratie und leistet einen bedeutsamen Part zur öffentlichen Administration.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamte sind rechtlich angewiesen, Möglichkeiten zur Ausbildung und Weiterbildung in Anspruch zu nehmen.
  • Die regionalen Verbände der Standesämter bieten wiederkehrende Schulungen an.
  • Um als Standesbeamter ernannt zu werden, ist es erforderlich, dass derjenige in der Regel einen zweiwöchigen Ausbildungslehrgang beendet haben und zumindest 12 Wochen Erfahrung in einem Standesamt erworben haben. Zusätzlich sollten diese in kreisfreien Gemeinden dem höheren Verwaltungsdienst angehören.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
Kirchenstr. 41
66849 Landstuhl


Mail:
standesamt@landstuhl.de

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Urkundenservice

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Wissenswertes über Bann

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Einwohner: 8356 (31. Dez. 2021)

Postleitzahl: 66849

Vorwahl: 06371

Kfz-Kennzeichen: KL

Gemeindeschlüssel:  07 3 35 022

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.