Standesamt Eheschließung

Standesamt Bann

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Bann, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl (zuständig für Bann), Kirchenstr. 41, 66849 Landstuhl

Mail: standesamt@landstuhl.de

Telefon: (0 63 71) 8 31 21

Website: www.landstuhl.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Bann gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Bann beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Bann weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Bann beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Bann persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Bann durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Bann. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeauftragte und bei der Stadtverwaltung unabhängig.
  • Die juristische Grundlage schafft das Personenstandsgesetz (PStG).
  • Die Mitarbeiter in Standesämtern tragen einen signifikanten Beitrag zum Eindruck des Ortes Bann bei.
  • Standesämter unterstützen regelmäßig die Aufgaben weiterer Dienststellen, darunter Einwohnermeldeämter, Ausländerämter, Jugendämter und Justizbehörden.

Aufgaben des Standesamtes Bann

  • Protokollierung von personenbezogenen Ereignissen:
    Das Standesamt Bann ist für die Dokumentation von Personenstandsangelegenheiten wie Geburten, Heiraten und Todesfällen zuständig. Das Standesamt stellt Urkunden aus, die als staatlicher Nachweis für die Verzeichnungen im Personenregister dienen. Die Urkunden sind in zahlreichen Bereichen von Relevanz, wie etwa für die Antragstellung eines Ausweises oder einer Eheurkunde. Sie dienen auch als Beleg für Ansprüche aus der Pensions- oder Sozialversicherung und für Nachlassangelegenheiten.
  • Festlegung von Namensgebung:
    Das Standesamt Bann ist auch für die Regelung von Namensgebung zuständig. Dies inkludiert zugleich die Namensbestimmung bei der Geburt, als auch die Veränderung der Namensgebung im Verlauf des Lebens. Die Namensführung ist ein zentrales Identitätsmerkmal und hat Auswirkung auf die Persönlichkeit einer Person. Mit der Festlegung von Richtlinien und Vorschriften für die Namensbestimmung trägt das Standesamt dazu bei, dass die Namensführung unmissverständlich und klar sind und auch im weltweiten Rahmen verwendet werden können.
  • Realisierung von Eheschließungen:
    Standesämter sind die einzigen Einrichtungen in der Bundesrepublik, die Trauungen vollziehen dürfen. Sie sind für die Planung, Vollziehung und Protokollierung von Eheschließungen verantwortlich. Die Hochzeit hat auch juristische Folgen und man benötigt Urkunden, um die Heirat legal zu sichern und in zusätzlichen Bereichen wie dem Steuerrecht oder der sozialen Absicherung akzeptiert zu werden.
  • Schutz des öffentlichen Interesses:
    Das Standesamt Bann ist eine bedeutende öffentliche Einrichtung, die beiträgt, dass die allgemeinen Interessen gesichert werden. In diesem Zusammenhang gehören beispielsweise die Prüfung der Authentizität von Zeugnissen und die Vorbeugung von Identitätsdiebstahl. Das Standesamt Bann ist auch für die Bearbeitung von den zum Ort zugehörigen {Personenstandsregistern|Personenregistern|Bevölkerungsregistern verantwortlich, die eine bedeutende Aufgabe bei der Ahndung von Delikten und bei der Realisierung von Gerichtsprozessen bedeutsam sind. Aufgrund seiner Aufgaben führt das Standesamt deswegen dabei bei, dass die gesellschaftlichen Belange bewahrt erhalten bleiben und eine ausgewogene und verlässliche Gemeinschaft sichergestellt wird.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Bann agiert wie ein Dienstleister unter Anderem zum Nutzen von Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden. Das Standesamt Bann gilt als ein  zentraler Bestandteil von der deutschen Verwaltung und erbringt einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Verwaltung.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamte sind rechtlich angewiesen, Angebote zur Ausbildung und Weiterbildung anzunehmen.
  • Die Landesverbände der Standesämter bieten periodische Trainings an.
  • Um als Standesbeamter bestellt zu werden, ist es erforderlich, dass derjenige in der Regel einen 14-tägigen Ausbildungslehrgang vollendet haben und zumindest 3 Monate Erfahrung in einem Standesamt gesammelt haben. Zusätzlich sollten sie in kreisfreien Städten dem gehobenen Verwaltungsdienst angehören.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
Kirchenstr. 41
66849 Landstuhl


Mail:
standesamt@landstuhl.de

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Urkundenservice

Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden online anfordern.

Wissenswertes über Bann

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Einwohner: 8356 (31. Dez. 2021)

Postleitzahl: 66849

Vorwahl: 06371

Kfz-Kennzeichen: KL

Gemeindeschlüssel:  07 3 35 022

Sie möchten mehr über diesen Ort erfahren? Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bann.

Standesamt Bann

Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden online bei Urkundenportal.de anfordern.

Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.