Standesamt Eheschließung

Standesamt Garmisch-Partenkirchen Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Garmisch-Partenkirchen, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Markt Garmisch-Partenkirchen , Rathausplatz 1, 82567 Garmisch-Partenkirchen

Mail: standesamt@garmisch-partenkirchen.de

Website: www.garmisch-partenkirchen.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Garmisch-Partenkirchen gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Garmisch-Partenkirchen weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Garmisch-Partenkirchen durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Garmisch-Partenkirchen. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeamte und bei der Kommunalverwaltung unabhängig.
  • Die gesetzliche Grundlage liefert das Personenstandsgesetz (PStG).
  • Die Beschäftigten in Standesämtern tragen einen zentralen Anteil zum Eindruck des Ortes Garmisch-Partenkirchen bei.
  • Standesämter unterstützen regelmäßig die Aufgaben weiterer Institutionen, wie zum Beispiel etwa Meldeämter, Ausländerbehörden, Jugendämter und Gerichten.

Aufgaben des Standesamtes Garmisch-Partenkirchen

  • Protokollierung von personenbezogenen Ereignissen:
    Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen ist für die Dokumentation von Personenstandsangelegenheiten wie bei Neugeborenen, Eheschließungen und Todesfällen zuständig. Das Standesamt stellt Bescheinigungen aus, die als amtlicher Beleg für die Erfassungen im Personenstandsregister dienen. Die Zeugnisse sind in diversen Gebieten von Relevanz, wie unter anderem für die Antragstellung eines Ausweises oder einer Hochzeitsurkunde. Sie fungieren auch als Beleg für Ansprüche aus der Pensions- oder sozialen Absicherung und für Erbschaften.
  • Regelung von Namen:
    Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen ist auch für die Festlegung von Namen zuständig. Das schließt ein ebenso die Namensgebung bei der Geburt, als auch die Modifikation der Namensführung im Verlauf des Lebens. Die Namensführung ist ein zentrales Kennzeichen und hat Auswirkung auf die Identität einer Person. Durch der Vereinbarung von Vorschriften und Gesetzen für die Namensführung leistet das Standesamt dazu bei, dass die Namensführung klar und transparent sind und auch im internationalen Kontext verwendet werden können.
  • Umsetzung von Eheschließungen:
    Standesämter sind die einzigen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland, die Trauungen durchführen können. Sie sind für die Planung, Durchführung und Protokollierung von Trauungen zuständig. Die Trauung hat auch juristische Konsequenzen und man braucht Dokumente, um die Heirat legal zu schützen und in verschiedenen Gebieten wie etwa im Steuerwesen oder der sozialen Absicherung anerkannt zu werden.
  • Sicherung des allgemeinen Interesses:
    Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen ist eine wichtige amtliche Einrichtung, die dazu beiträgt, dass die allgemeinen Interessen geschützt werden. Zu diesem Zweck gehören etwa die Überprüfung der Authentizität von Zeugnissen und die Abwendung von Identitätsdiebstahl. Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen ist auch für die Bearbeitung von den zum Ort zugehörigen {Personenstandsregistern|Personenregistern|Bevölkerungsregistern verantwortlich, die eine essenzielle Funktion bei der Verfolgung von Kriminalität und bei der Vollziehung von Gerichtsangelegenheiten spielen. Aufgrund seiner Pflichten trägt das Standesamt somit dabei bei, dass die gesellschaftlichen Interessen gesichert bleiben und eine rechtliche und geschützte Gesellschaft sichergestellt bleibt.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen agiert wie ein Serviceanbieter u. A. für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden. Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen gilt als ein wichtiger Bestandteil von der deutschen Bürokratie und leistet {einen} bedeutsamen Teil zur öffentlichen Verwaltung.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamte sind per Gesetz verpflichtet, Programme zur Ausbildung und Weiterbildung in Anspruch zu nehmen.
  • Die Landesverbände der Standesämter bieten regelmäßige Trainings an.
  • Um als Standesbeamter berufen zu werden, sollte derjenige in der Regel einen 14-tägigen Lehrgang absolviert haben und mindestens 12 Wochen Berufserfahrung in einem Standesamt erworben haben. Außerdem sollten sie in kreisfreien Gemeinden dem gehobenen Verwaltungsdienst angehören.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Markt Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 1
82567 Garmisch-Partenkirchen


Mail:
standesamt@garmisch-partenkirchen.de

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.