Standesamt Eheschließung

Standesamt Waldkirch Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Waldkirch, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Stadtverwaltung Waldkirch , Marktplatz 1–5, 79183 Waldkirch

Mail: standesamt@stadt-waldkirch.de

Website: www.stadt-waldkirch.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Waldkirch gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Waldkirch beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Waldkirch weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Waldkirch beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Waldkirch persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Waldkirch durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Waldkirch. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeauftragte und in der Gemeindeverwaltung unabhängig.
  • Die juristische Basis ergibt das Personenstandsgesetz (PStG).
  • Die Angestellten in Standesämtern tragen einen signifikanten Beitrag zum Image des Ortes Waldkirch bei.
  • Standesbeamte unterstützen kontinuierlich die Tätigkeit weiterer Dienststellen, einschließlich Melderegisterämter, Ausländerbehörden, Jugendämter und Gerichtsinstanzen.

Aufgaben des Standesamtes Waldkirch

  • Beurkundung von Personenstandsangelegenheiten:
    Das Standesamt Waldkirch ist für die Beurkundung von Personenstandsfällen wie bei Neugeborenen, Heiraten und Sterbefällen zuständig. Das Standesamt stellt Bescheinigungen aus, die als staatlicher Nachweis für die Verzeichnungen im Personenstandsregister dienen. Die Bescheinigungen sind in unterschiedlichen Gebieten von Bedeutsamkeit, wie beispielsweise für die Anmeldung eines Reisepasses oder einer Eheurkunde. Die Urkunden fungieren auch als Beweis für Forderungen aus der Pensions- oder Sozialversicherung und für Nachlassangelegenheiten.
  • Bestimmung von Namensführung:
    Das Standesamt Waldkirch ist auch für die Vereinbarung von Namensführung zuständig. Dies schließt ein ebenso die Namensgebung bei der Geburt, als auch die Änderung der Namensgebung im Laufe des Lebens. Die Namensgebung ist ein essenzielles Identifikationsmerkmal und hat Wirkung auf die Eigenheit einer Person. Aufgrund der Festlegung von Vorschriften und Normen für die Namensbestimmung leistet das Standesamt dazu bei, dass die Namen unmissverständlich und verständlich sind und auch im weltweiten Rahmen gebraucht werden können.
  • Umsetzung von Hochzeiten:
    Standesämter sind die einzigen Institutionen in Deutschland, die Trauungen durchführen dürfen. Sie sind für die Planung, Realisierung und Protokollierung von Eheschließungen verantwortlich. Die Hochzeit hat auch juristische Auswirkungen und man benötigt Bescheinigungen, um die Hochzeit juristisch zu schützen und in anderen Bereichen wie etwa im Steuerrecht oder der Sozialversicherung akzeptiert zu werden.
  • Wahrung des öffentlichen Interesses:
    Das Standesamt Waldkirch ist eine wichtige staatliche Einrichtung, die dazu beiträgt, dass die öffentlichen Belange geschützt werden. In diesem Zusammenhang gilt etwa die Prüfung der Glaubwürdigkeit von Urkunden und die Verhinderung von Identitätsdiebstahl. Das Standesamt Waldkirch ist auch für die Betreuung von den zum Ort zugehörigen Personenregisternzuständig, die eine zentrale Position bei der Bekämpfung von Straftaten und bei der Vollziehung von Gerichtsverfahren relevant sind. Dank seiner Pflichten trägt das Standesamt daher dabei bei, dass die öffentlichen Ansprüche bewahrt bleiben und eine gerechte und geborgene Sozialgemeinschaft gewährleistet ist.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Waldkirch handelt wie ein Dienstleister u. A. zum Nutzen von Einwohnermelde-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerämter. Das Standesamt Waldkirch gilt als ein wichtiger Teil von der deutschen Bürokratie und leistet einen zentralen Anteil zur öffentlichen Administration.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamte sind rechtlich verpflichtet, Möglichkeiten zur Ausbildung und Weiterbildung wahrzunehmen.
  • Die Landesverbände der Standesämter bieten periodische Fortbildungen an.
  • Um als Standesbeamter berufen zu werden, ist es erforderlich, dass derjenige in der Regel einen 14-tägigen Kurs absolviert haben und mindestens 12 Wochen Berufserfahrung in einem Standesamt erworben haben. Ebenso müssen sie in kreisfreien Städten dem höheren Verwaltungsdienst zugeordnet sein.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Stadtverwaltung Waldkirch
Marktplatz 1–5
79183 Waldkirch


Mail:
standesamt@stadt-waldkirch.de

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Urkundenservice

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Wissenswertes über Waldkirch

Bundesland: Baden-Württemberg

Einwohner: 21.899 (31. Dez. 2021)

Postleitzahl: 79183

Vorwahl: 07681

Kfz-Kennzeichen: EM

Gemeindeschlüssel:  08 3 16 056

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Bei dieser Website handelt es sich um ein nicht-offizielles Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.