Standesamt Eheschließung

Standesamt Leutenbach (Winnenden) Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Leutenbach (Winnenden), sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Gemeindeverwaltungsverband Winnenden (zuständig für Leutenbach (Winnenden)), Torstr. 10, 71364 Winnenden

Mail: standesamt@winnenden.de

Telefon: (0 71 95) 1 33 70

Website: www.winnenden.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Leutenbach (Winnenden) gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Leutenbach (Winnenden) beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Leutenbach (Winnenden) weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Leutenbach (Winnenden) beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Leutenbach (Winnenden) persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Leutenbach (Winnenden) durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Leutenbach (Winnenden). Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeauftragte und in der Kommunalverwaltung unabhängig.
  • Die gesetzliche Basis liefert das Gesetz über das Personenstandswesen (PStG).
  • Die Beschäftigten in Standesämtern tragen einen bedeutenden Beitrag zum Erscheinungsbild des Ortes Leutenbach (Winnenden) bei.
  • Standesbeamte unterstützen regelmäßig die Aufgaben verschiedener Ämter, darunter Melderegisterämter, Ausländerbehörden, Jugendämter und Gerichten.

Aufgaben des Standesamtes Leutenbach (Winnenden)

  • Erfassung von personenbezogenen Ereignissen:
    Das Standesamt Leutenbach (Winnenden) ist für die Beurkundung von Personenstandsfällen wie Geburten, Trauungen und Todesfällen zuständig. Das Standesamt stellt Dokumente aus, die als staatlicher Beweis für die Vermerke im Personenstandsregister dienen. Die Urkunden sind in zahlreichen Bereichen von Wichtigkeit, wie etwa für die Anforderung eines Passes oder einer Trauungsurkunde. Sie fungieren auch als Dokumentation für Leistungen aus der Renten- oder Sozialversicherung und für Erbschaften.
  • Regelung von Namensführung:
    Das Standesamt Leutenbach (Winnenden) ist auch für die Festlegung von Namensgebung zuständig. Dies schließt ein gleichermaßen die Namensbestimmung bei der Geburt, als auch die Anpassung der Namensgebung im Zuge des Lebens. Die Namensführung ist ein wichtiges Identitätsmerkmal und hat einen Effekt auf die Eigenheit einer Person. Durch der Festlegung von Richtlinien und Regelungen für die Namensgebung leistet das Standesamt dazu bei, dass die Namensbestimmung eindeutig und verständlich sind und auch im internationalen Umfeld genutzt werden können.
  • Realisierung von Heiraten:
    Standesämter sind die einzigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, die Eheschließungen realisieren dürfen. Sie sind für die Vorbereitung, Realisierung und Beurkundung von Trauungen verantwortlich. Die Trauung hat auch gesetzliche Auswirkungen und man benötigt Dokumente, um die Heirat gesetzlich zu gewährleisten und in weiteren Gebieten wie etwa im Steuerrecht oder in der Sozialversicherung anerkannt zu werden.
  • Bewahrung des gesellschaftlichen Interesses:
    Das Standesamt Leutenbach (Winnenden) ist eine essenzielle staatliche Institution, die dazu beiträgt, dass die öffentlichen Belange bewahrt werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Prüfung der Echtheit von Zeugnissen und die Vorbeugung von Identitätsdiebstahl. Das Standesamt Leutenbach (Winnenden) ist auch für die Bearbeitung von den zum Ort zugehörigen Bevölkerungsregisternverantwortlich, die eine essenzielle Rolle bei der Ahndung von Straftaten und bei der Vollziehung von Gerichtsverfahren relevant sind. Mit seiner Aufgaben führt das Standesamt somit dabei bei, dass die öffentlichen Ansprüche gesichert bleiben und eine ausgewogene und geschützte Sozialgemeinschaft gesichert ist.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Leutenbach (Winnenden) handelt wie ein Dienstleister u. A. zum Nutzen von Einwohnermelde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerämter. Das Standesamt Leutenbach (Winnenden) gilt als ein signifikanter Teil von der deutschen Bürokratie und leistet einen zentralen Teil zur öffentlichen Administration.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamtinnen und Standesbeamte sind per Gesetz angewiesen, Möglichkeiten zur Ausbildung und Weiterbildung anzunehmen.
  • Die Landesverbände der Standesämter bieten wiederkehrende Fortbildungen an.
  • Um als Standesbeamter bestellt zu werden, sollte derjenige in der Regel einen vierzehntägigen Ausbildungslehrgang beendet haben und mindestens 3 Monate Praxiserfahrung in einem Standesamt erworben haben. Zusätzlich sollten sie in kreisfreien Städten dem gehobenen Verwaltungsdienst zugeordnet sein.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Gemeindeverwaltungsverband Winnenden
Torstr. 10
71364 Winnenden


Mail:
standesamt@winnenden.de

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Urkundenservice

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Wissenswertes über Leutenbach (Winnenden)

Bundesland: Baden-Württemberg

Einwohner: 28.569 (31. Dez. 2021)

Postleitzahl: 71364

Vorwahl: 07195

Kfz-Kennzeichen: WN, BK

Gemeindeschlüssel:  08 1 19 085

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein nicht-offizielles Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.