Standesamt Eheschließung

Standesamt Wiesbach

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Wiesbach, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land (zuständig für Wiesbach), Herzogstr. 1, 66482 Zweibrücken

Mail: standesamt@zweibruecken.de

Telefon: (0 63 32) 87 13 79

Website: www.zweibruecken.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Wiesbach gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Wiesbach beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Wiesbach weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Wiesbach beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Wiesbach persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Wiesbach durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Wiesbach. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeamte und innerhalb der Gemeindeverwaltung selbstständig.
  • Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über das Personenstandswesen (PStG).
  • Die Angestellten in Standesämtern tragen einen bedeutenden Anteil zum Erscheinungsbild des Ortes Wiesbach bei.
  • Standesbeamte unterstützen kontinuierlich die Tätigkeit zusätzlicher Ämter, unter anderem Melderegisterämter, Ausländerbehörden, Jugendämter und Justizbehörden.

Aufgaben des Standesamtes Wiesbach

  • Protokollierung von personenbezogenen Ereignissen:
    Das Standesamt Wiesbach ist für die Dokumentation von Personenstandsangelegenheiten wie Geburten, Eheschließungen und Verstorbenen zuständig. Das Standesamt stellt Urkunden aus, die als staatlicher Beleg für die Eintragungen im Personenstandsregister dienen. Die Dokumente sind in vielen Bereichen von Relevanz, wie etwa für die Anmeldung eines Passes oder einer Trauungsurkunde. Sie gelten auch als Beweis für Leistungen aus der Pensions- oder Sozialversicherung und für Erbschaften.
  • Bestimmung von Namensbestimmung:
    Das Standesamt Wiesbach ist auch für die Festlegung von Namensgebung zuständig. Das inkludiert ebenso die Namensbestimmung bei der Geburt, als auch die Anpassung der Namensgebung im Laufe des Lebens. Die Namensbestimmung ist ein wichtiges Identitätsmerkmal und hat einen Effekt auf die Eigenheit einer Person. Durch der Regelung von Regeln und Normen für die Namensgebung trägt das Standesamt dazu bei, dass die Namensgebung klar und transparent sind und auch im weltweiten Kontext gebraucht werden können.
  • Umsetzung von Heiraten:
    Standesämter sind die einzigen Ämter in Deutschland, die Eheschließungen umsetzen können. Sie sind für die Planung, Realisierung und Protokollierung von Trauungen zuständig. Die Trauung hat auch gesetzliche Folgen und man benötigt Dokumente, um die Heirat gesetzlich zu schützen und in zusätzlichen Feldern wie zum Beispiel im Steuerwesen oder der Sozialversicherung akzeptiert zu werden.
  • Bewahrung des allgemeinen Interesses:
    Das Standesamt Wiesbach ist eine essenzielle amtliche Einrichtung, die dazu beiträgt, dass die allgemeinen Interessen bewahrt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Prüfung der Glaubwürdigkeit von Dokumenten und die Vorbeugung von Identitätsbetrug. Das Standesamt Wiesbach ist auch für die Betreuung von den zum Ort zugehörigen {Personenstandsregistern|Personenregistern|Bevölkerungsregistern zuständig, die eine zentrale Position bei der Verfolgung von Verbrechen und bei der Umsetzung von Gerichtsprozessen relevant sind. Dank seiner Tätigkeiten trägt das Standesamt deswegen dabei bei, dass die öffentlichen Interessen gesichert bleiben und eine gerechte und sichere Sozialgemeinschaft gewährleistet bleibt.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Wiesbach handelt wie ein Serviceanbieter unter Anderem für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden. Das Standesamt Wiesbach ist ein  bedeutender Teil von der deutschen Verwaltung und leistet einen wesentlichen Teil zur öffentlichen Administration.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamtinnen und Standesbeamte sind per Gesetz verpflichtet, Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung zu nutzen.
  • Die Landesverbände der Standesämter bieten periodische Trainings an.
  • Um als Standesbeamter berufen zu werden, ist es erforderlich, dass derjenige in der Regel einen vierzehntägigen Lehrgang absolviert haben und wenigstens drei Monate Berufserfahrung in einem Standesamt gesammelt haben. Ebenso müssen sie in kreisfreien Städten dem gehobenen Verwaltungsdienst zugeordnet sein.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
Herzogstr. 1
66482 Zweibrücken


Mail:
standesamt@zweibruecken.de

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Urkundenservice

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Wissenswertes über Wiesbach

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Einwohner: 34.091 (31. Dez. 2021)

Postleitzahl: 66482

Vorwahl:

Kfz-Kennzeichen: ZW

Gemeindeschlüssel:  07 3 20 000

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Standesamt Wiesbach

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.