Standesamt Eheschließung

Standesamt Kleinbundenbach

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Kleinbundenbach, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land (zuständig für Kleinbundenbach), Herzogstr. 1, 66482 Zweibrücken

Mail: standesamt@zweibruecken.de

Telefon: (0 63 32) 87 13 79

Website: www.zweibruecken.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Kleinbundenbach gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Kleinbundenbach beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Kleinbundenbach weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Kleinbundenbach beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Kleinbundenbach persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Kleinbundenbach durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Kleinbundenbach. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeamte und bei der Gemeindeverwaltung unabhängig.
  • Die gesetzliche Basis schafft das Gesetz über das Personenstandswesen (PStG).
  • Die Beschäftigten in Standesämtern tragen einen bedeutenden Beitrag zum Image des Ortes Kleinbundenbach bei.
  • Standesbeamte unterstützen regelmäßig die Tätigkeit weiterer Institutionen, unter anderem Melderegisterämter, Ausländerämter, Jugendämter und Gerichtsinstanzen.

Aufgaben des Standesamtes Kleinbundenbach

  • Dokumentation von Personenstandsangelegenheiten:
    Das Standesamt Kleinbundenbach ist für die Protokollierung von Personenstandsangelegenheiten wie Geburten, Eheschließungen und Todesfällen zuständig. Das Standesamt stellt Bescheinigungen aus, die als staatlicher Nachweis für die Erfassungen im Personenregister dienen. Die Urkunden sind in vielen Bereichen von Wichtigkeit, wie unter anderem für die Antragstellung eines Ausweises oder einer Hochzeitsurkunde. Sie fungieren auch als Beweis für Ansprüche aus der Alters- oder Sozialversicherung und für Testamentsangelegenheiten.
  • Festlegung von Namensbestimmung:
    Das Standesamt Kleinbundenbach ist auch für die Vereinbarung von Namen zuständig. Dies schließt ein ebenso die Namensgebung bei der Geburt, als auch die Veränderung der Namensgebung im Verlauf des Lebens. Die Namensbestimmung ist ein wichtiges Identifikationskennzeichen und hat einen Effekt auf die Eigenheit einer Person. Durch der Regelung von Vorschriften und Normen für die Namensbestimmung leistet das Standesamt dazu bei, dass die Namensführung klar und klar sind und auch im internationalen Rahmen verwendet werden können.
  • Durchführung von Eheschließungen:
    Standesämter sind die einzigen Institutionen in Deutschland, die Eheschließungen realisieren dürfen. Sie sind für die Vorplanung, Umsetzung und Dokumentation von Trauungen zuständig. Die Heirat hat auch gesetzliche Folgen und man benötigt Bescheinigungen, um die Trauung gesetzlich abzusichern und in weiteren Bereichen wie beispielsweise im Steuerrecht oder in der Sozialversicherung akzeptiert zu werden.
  • Sicherung des gesellschaftlichen Interesses:
    Das Standesamt Kleinbundenbach ist eine essenzielle amtliche Institution, die dazu beiträgt, dass die gesellschaftlichen Interessen gesichert werden. In diesem Zusammenhang zählen etwa die Inspektion der Authentizität von Dokumenten und die Abwendung von Identitätsbetrug. Das Standesamt Kleinbundenbach ist auch für die Verwaltung von den zum Ort zugehörigen {Personenstandsregistern|Personenregistern|Bevölkerungsregistern verantwortlich, die eine zentrale Position bei der Bekämpfung von Delikten und bei der Vollziehung von Gerichtsverfahren relevant sind. Durch seiner Pflichten trägt das Standesamt dadurch dabei bei, dass die allgemeinen Ansprüche bewahrt bleiben und eine rechtliche und sichere Sozialgemeinschaft gewährleistet ist.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Kleinbundenbach handelt wie ein Serviceanbieter u. A. für Melde-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerämter. Das Standesamt Kleinbundenbach gilt als ein  wichtiger Teil der deutschen Bürokratie und erbringt einen wesentlichen Part zur öffentlichen Verwaltung.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamte sind rechtlich angewiesen, Programme zur Ausbildung und Weiterbildung zu nutzen.
  • Die Landesverbände der Standesämter bieten wiederkehrende Kurse an.
  • Um als Standesbeamter bestellt zu werden, sollte derjenige in der Regel einen 14-tägigen Ausbildungslehrgang vollendet haben und wenigstens 12 Wochen Praxiserfahrung in einem Standesamt gesammelt haben. Zusätzlich sollten sie in kreisfreien Gemeinden dem höheren Verwaltungsdienst Mitglied sein.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
Herzogstr. 1
66482 Zweibrücken


Mail:
standesamt@zweibruecken.de

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Urkundenservice

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Wissenswertes über Kleinbundenbach

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Einwohner: 34.091 (31. Dez. 2021)

Postleitzahl: 66482

Vorwahl:

Kfz-Kennzeichen: ZW

Gemeindeschlüssel:  07 3 20 000

Sie möchten mehr über diesen Ort erfahren? Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Kleinbundenbach.

Standesamt Kleinbundenbach

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.