Standesamt Eheschließung

Standesamt Efringen-Kirchen Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Efringen-Kirchen, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Gemeindeverwaltung Efringen-Kirchen , Hauptstraße 26, 79588 Efringen-Kirchen

Mail: standesamt@efringen-kirchen.de

Website: www.efringen-kirchen.de

Personenstandsurkunden

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Efringen-Kirchen gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Efringen-Kirchen beantragen?

Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:

Urkunden aus dem Geburtenregister

  • Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunden

Urkunden aus dem Eheregister

  • Eheurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister
  • Internationale Eheurkunden
 

Urkunden aus dem Sterberegister

  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Sterberegister
  • Internationale Sterbeurkunden

Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Efringen-Kirchen weiter:

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Efringen-Kirchen beantragen?

Geburtsurkunden können beim Standesamt Efringen-Kirchen persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.

Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Efringen-Kirchen durchführen?

Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Efringen-Kirchen. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.

Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern

Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Standesbeamte sind Urkundsbeamte und in der Stadtverwaltung eigenständig.
  • Die juristische Grundlage schafft das Personenstandsgesetz (PStG).
  • Die Angestellten in Standesämtern tragen einen wichtigen Einsatz zum Image des Ortes Efringen-Kirchen bei.
  • Standesämter unterstützen regelmäßig die Aktivitäten anderer Behörden, wie zum Beispiel Meldeämter, Ausländerämter, Jugendämter und Gerichtsinstanzen.

Aufgaben des Standesamtes Efringen-Kirchen

  • Beurkundung von personenstandsrechtlichen Ereignissen:
    Das Standesamt Efringen-Kirchen ist für die Erfassung von personenbezogenen Ereignissen wie bei Neugeborenen, Trauungen und Verstorbenen zuständig. Das Standesamt stellt Zeugnisse aus, die als staatlicher Nachweis für die Eintragungen im Personenregister dienen. Die Urkunden sind in unterschiedlichen Feldern von Wichtigkeit, wie beispielsweise für die Beantragung eines Ausweises oder einer Heiratsurkunde. Die Urkunden gelten auch als Beweis für Ansprüche aus der Alters- oder sozialen Absicherung und für Erbschaften.
  • Festlegung von Namen:
    Das Standesamt Efringen-Kirchen ist auch für die Festlegung von Namensbestimmung zuständig. Das umfasst gleichermaßen die Namensgebung bei der Geburt, als auch die Veränderung der Namensführung im Verlauf des Lebens. Die Namensführung ist ein essenzielles Kennzeichen und hat Wirkung auf die Identität einer Person. Dank der Festlegung von Regeln und Regelungen für die Namensgebung trägt das Standesamt dazu bei, dass die Namensführung eindeutig und deutlich sind und auch im weltweiten Rahmen genutzt werden können.
  • Realisierung von Hochzeiten:
    Standesämter sind die einzigen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland, die Trauungen realisieren dürfen. Sie sind für die Vorplanung, Vollziehung und Erfassung von Heiraten verantwortlich. Die Hochzeit hat auch gesetzliche Auswirkungen und man braucht Zeugnisse, um die Eheschließung legal zu gewährleisten und in zusätzlichen Gebieten wie beispielsweise im Steuerbereich oder der sozialen Absicherung akzeptiert zu werden.
  • Bewahrung des öffentlichen Interesses:
    Das Standesamt Efringen-Kirchen ist eine essenzielle amtliche Einrichtung, die hilft, dass die gesellschaftlichen Interessen bewahrt werden. In diesem Zusammenhang gehören zum Beispiel die Überprüfung der Echtheit von Zeugnissen und die Vorbeugung von Identitätsbetrug. Das Standesamt Efringen-Kirchen ist auch für die Bearbeitung von den zum Ort zugehörigen Personenregisternzuständig, die eine essenzielle Funktion bei der Verfolgung von Straftaten und bei der Realisierung von Gerichtsangelegenheiten bedeutsam sind. Mit seiner Aufgaben führt das Standesamt deswegen dabei bei, dass die allgemeinen Ansprüche gesichert bleiben und eine ausgewogene und geborgene Gemeinschaft garantiert wird.

Gesellschaftliche Bedeutung

  • Das Standesamt Efringen-Kirchen agiert wie ein Serviceanbieter unter Anderem zum Nutzen von Einwohnermelde-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerämter. Das Standesamt Efringen-Kirchen gilt als ein signifikanter Bestandteil von der deutschen Verwaltung und erbringt einen bedeutsamen Part zur öffentlichen Administration.

Fort- und Weiterbildung

  • Standesbeamte sind gesetzlich verpflichtet, Möglichkeiten zur Ausbildung und Weiterbildung in Anspruch zu nehmen.
  • Die regionalen Verbände der Standesämter bieten regelmäßig Fortbildungen an.
  • Um als Standesbeamter berufen zu werden, sollte derjenige in der Regel einen zweiwöchigen Lehrgang vollendet haben und wenigstens drei Monate Berufserfahrung in einem Standesamt erworben haben. Zusätzlich müssen diese in kreisfreien Gemeinden dem gehobenen Verwaltungsdienst zugeordnet sein.

Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:

Gemeindeverwaltung Efringen-Kirchen
Hauptstraße 26
79588 Efringen-Kirchen


Mail:
standesamt@efringen-kirchen.de

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

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Bundesland: Baden-Württemberg

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Allgemeine Informationen

Bei dieser Website handelt es sich um ein nicht-offizielles Adressverzeichnis deutscher Standesämter und Verwaltungen, sowie einen kostenpflichtigen Urkundenservice eines privaten Dienstleisters. Wir übernehmen keine behördlichen Aufgaben. Sie können unser Online-Bestellformular für Personenstandsurkunden nutzen, um auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zu verzichten.