Standesamt Efringen-Kirchen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Standesamt Efringen-Kirchen, sowie allgemeine Informationen über die Aufgaben von Standesämtern.
Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:
Gemeindeverwaltung Efringen-Kirchen , Hauptstraße 26, 79588 Efringen-Kirchen
Mail: standesamt@efringen-kirchen.de
Website: www.efringen-kirchen.de
Personenstandsurkunden
Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Standesamtes Efringen-Kirchen gehört die Ausstellung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Das Standesamt führt Personenstandsregister zu Personen, die dort geboren oder gestorben sind, sowie Eheregister zu Eheschließungen, die in dem Ort beurkundet wurden.
Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Efringen-Kirchen beantragen?
Sie erhalten beim Standesamt u. A. folgende Personenstandsurkunden:
Urkunden aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunden
- Abschriften aus dem Geburtenregister
- Internationale Geburtsurkunden
Urkunden aus dem Eheregister
- Eheurkunden
- Abschriften aus dem Eheregister
- Internationale Eheurkunden
Urkunden aus dem Sterberegister
- Sterbeurkunden
- Abschriften aus dem Sterberegister
- Internationale Sterbeurkunden
Sie können die benötigten Personenstandsurkunden direkt über unser Online-Formular anfordern. Wir leiten Ihren Antrag zum Standesamt Efringen-Kirchen weiter:
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Efringen-Kirchen beantragen?
Geburtsurkunden können beim Standesamt Efringen-Kirchen persönlich und schriftlich angefordert werden. Darüber hinaus können Sie unser Online-Formular verwenden, um Personenstandsurkunden anfordern zu lassen.
- Persönlich
- Schriftlich
- Urkundenservice.Online
Wie kann ich eine Trauung oder Eheschließung im Standesamt Efringen-Kirchen durchführen?
Bitte kontaktieren Sie für eine individuelle Absprache bezüglich Ihrer Trauung oder Eheschließung direkt das Standesamt über die oben genannte Adresse in Efringen-Kirchen. Termine für das Trauzimmer werden in der Regel mehrere Monate im Voraus vereinbart und spontane Hochzeiten sind selten möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Partner für den Heiratstermin eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen.
Bedeutung und Aufgaben von Standesämtern
Stellung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung
- Beamte im Standesamt sind Urkundsbeamte und innerhalb der Gemeindeverwaltung eigenständig.
- Die juristische Basis bildet das Gesetz über das Personenstandswesen (PStG).
- Die Mitarbeiter in Standesämtern tragen einen signifikanten Einsatz zum Eindruck des Ortes Efringen-Kirchen bei.
- Standesämter unterstützen häufig die Aufgaben zusätzlicher Ämter, wie zum Beispiel Melderegisterämter, Ausländerämter, Jugendämter und Gerichtsinstanzen.
Aufgaben des Standesamtes Efringen-Kirchen
- Protokollierung von personenbezogenen Ereignissen:
Das Standesamt Efringen-Kirchen ist für die Erfassung von personenstandsrechtlichen Ereignissen wie bei Neugeborenen, Eheschließungen und Verstorbenen zuständig. Das Standesamt stellt Urkunden aus, die als offizieller Beweis für die Erfassungen im Personenregister dienen. Die Dokumente sind in diversen Feldern von Bedeutung, wie unter anderem für die Anforderung eines Passes oder einer Trauungsurkunde. Die Urkunden gelten auch als Nachweis für Rechte aus der Alters- oder sozialen Absicherung und für Testamentsangelegenheiten. - Regelung von Namensbestimmung:
Das Standesamt Efringen-Kirchen ist auch für die Festlegung von Namensführung zuständig. Dies umfasst zugleich die Namensgebung bei der Geburt, als auch die Änderung der Namensbestimmung im Verlauf des Lebens. Die Namensbestimmung ist ein wichtiges Identifikationsmerkmal und hat Einfluss auf die Persönlichkeit einer Person. Mit der Vereinbarung von Vorschriften und Normen für die Namensbestimmung trägt das Standesamt dazu bei, dass die Namensführung unmissverständlich und verständlich sind und auch im weltweiten Kontext angewendet werden können. - Durchführung von Hochzeiten:
Standesämter sind die einzigen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland, die Hochzeiten vollziehen können. Sie sind für die Vorbereitung, Vollziehung und Protokollierung von Hochzeiten verantwortlich. Die Eheschließung hat auch juristische Folgen und man benötigt Urkunden, um die Heirat rechtlich zu gewährleisten und in verschiedenen Gebieten wie dem Steuerbereich oder der sozialen Absicherung akzeptiert zu werden. - Bewahrung des gesellschaftlichen Interesses:
Das Standesamt Efringen-Kirchen ist eine essenzielle öffentliche Institution, die dazu beiträgt, dass die gesellschaftlichen Belange gewahrt werden. Dazu gilt beispielsweise die Kontrolle der Authentizität von Bescheinigungen und die Vorbeugung von Identitätsbetrug. Das Standesamt Efringen-Kirchen ist auch für die Betreuung von den zum Ort zugehörigen Bevölkerungsregisternverantwortlich, die eine wichtige Funktion bei der Verfolgung von Delikten und bei der Umsetzung von Gerichtsprozessen spielen. Mit seiner Pflichten führt das Standesamt somit dabei bei, dass die gesellschaftlichen Interessen geschützt bleiben und eine rechtliche und geschützte Sozialgemeinschaft gewährleistet ist.
Gesellschaftliche Bedeutung
- Das Standesamt Efringen-Kirchen agiert wie ein Serviceanbieter unter Anderem für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden. Das Standesamt Efringen-Kirchen ist ein signifikanter Teil von der deutschen Bürokratie und leistet einen bedeutenden Beitrag zur öffentlichen Verwaltung.
Fort- und Weiterbildung
- Standesbeamte sind gesetzlich verpflichtet, Angebote zur Ausbildung und Weiterbildung anzunehmen.
- Die Landesverbände der Standesämter bieten periodische Kurse an.
- Um als Standesbeamter bestellt zu werden, ist es erforderlich, dass derjenige in der Regel einen vierzehntägigen Lehrgang durchlaufen haben und mindestens 12 Wochen Praxiserfahrung in einem Standesamt erworben haben. Ebenso müssen diese in kreisfreien Gemeinden dem höheren Verwaltungsdienst Mitglied sein.
Anschrift des Standesamts / der Verwaltung:
Gemeindeverwaltung Efringen-Kirchen
Hauptstraße 26
79588 Efringen-Kirchen
Mail: standesamt@efringen-kirchen.de
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
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